Eine Filmproduktionsfirma aus Louisiana, Stellarblade, hat eine Klage wegen Markenverletzung gegen Sony und Shift Up, den Entwickler des PS5-Spiels Stellar Blade, eingereicht. In der Klage wird behauptet, dass der Titel und das Branding des Spiels das Geschäft und die Online-Sichtbarkeit von Stellarblade schädigen.
Der Kern des Streits dreht sich um die Ähnlichkeit zwischen den Namen „Stellarblade“ und „Stellar Blade“, die beide eingetragene Marken sind. Stellarblade, im Besitz von Griffith Chambers Mehaffey, behauptet, dass sein Filmproduktionsgeschäft, das auf Werbespots, Dokumentationen und Musikvideos spezialisiert ist, aufgrund der prominenten Stellung des Spiels in den Suchergebnissen unter einer verringerten Online-Präsenz leidet.
Mehaffey fordert eine finanzielle Entschädigung, Anwaltskosten und eine einstweilige Verfügung, um die Nutzung von „Stellar Blade“ (und Variationen davon) durch Sony und Shift Up zu stoppen. Er fordert außerdem die Vernichtung sämtlicher dazugehöriger Spielmaterialien. Mehaffey ließ seine Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 nach einer Unterlassungserklärung an Shift Up registrieren. Er beansprucht seit 2006 den Besitz der Domain stellarblade.com und betreibt sein Unternehmen seit 2011 unter diesem Namen.
Shift Up kündigte das Spiel zunächst als „Project Eve“ im Jahr 2019 an, änderte den Namen im Jahr 2022 in „Stellar Blade“ und registrierte die Marke im Januar 2023. Mehaffeys Anwalt argumentiert, dass Sony und Shift Up von Mehaffeys Vorgeschichte hätten wissen müssen Rechte. Der Anwalt hebt die „verwirrend ähnlichen“ Logos und stilisierten „S“ als weiteren Beweis für eine Rechtsverletzung hervor.
Die Klage wirft die komplexe Frage rückwirkender Markenrechte auf, die den Schutz über das offizielle Registrierungsdatum hinaus verlängern können. Das Ergebnis hängt von der Beurteilung der Markenähnlichkeiten durch das Gericht, dem Zeitpunkt der Eintragungen und der Möglichkeit einer Verwirrung bei den Verbrauchern ab.